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   OLG Stuttgart, 21.08.1995 - 5 U 195/94   

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OLG Stuttgart, 21.08.1995 - 5 U 195/94 (https://dejure.org/1995,7386)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.08.1995 - 5 U 195/94 (https://dejure.org/1995,7386)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. August 1995 - 5 U 195/94 (https://dejure.org/1995,7386)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BB 1995, 943
  • RIW 1995, 943
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 159/94

    Beurteilung der Vertragsmäßigkeit einer Ware im Sinne des Art. 35 Abs. 2 lit. a

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.1995 - 5 U 195/94
    Diese Frist beträgt im Rahmen des CISG im Hinblick auf die unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen etwa einen Monat (BGH vom 8.3. 1995 VIII ZR 159/94).
  • BGH, 12.05.1993 - VIII ZR 110/92

    Internationale Zuständigkeit bei Prozeßaufechnung mit Ansprüchen aus

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.1995 - 5 U 195/94
    Der Aufrechnung der in der Berufung weiter noch geltend gemachten Gegenforderungen der Beklagten steht eine etwa fehlende internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1993, 2753).
  • OLG Frankfurt, 05.03.1991 - 5 UF 54/91

    Ehewohnug türkischer Eheleute; Regelung der Benutzung; Anwendung deutschen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.08.1995 - 5 U 195/94
    Im Rahmen des deutschen Zivilprozesses, welcher der lex fori untersteht, entfällt die Möglichkeit der gerichtlichen Aufrechnung nach Art. 1243 Abs. 2cc, die Aufrechnungsmöglichkeit hängt lediglich von den materiell-rechtlichen Voraussetzungen des italienischell Rechts ab (vgl. Landgericht Darmstadt, IPRspr 1991, Seite 105).
  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 266/13

    Kaufpreisklage aus einem internationalen Warenkaufvertrag: Bestimmung des

    (a) Allerdings steht einer Anwendung des Art. 1243 Abs. 2 Cc durch deutsche Gerichte und damit einer Berücksichtigung dieser im Vergleich zur gesetzlichen Aufrechnung gelockerten Aufrechnungsvoraussetzungen nicht bereits entgegen, dass sie in eine prozessuale Norm des italienischen Rechts zur Regelung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine rechtsgestaltende Ersetzung des an sich bestehenden Liquiditätserfordernisses eingebettet sind, die sich in dieser Form in der in Deutschland nach der lex fori-Regel maßgeblichen deutschen Zivilprozessordnung nicht findet (so aber etwa OLG Stuttgart, RIW 1995, 943, 944; ähnlich Busse, MDR 2001, 729, 734).
  • LG Ellwangen/Jagst, 24.02.2003 - 10 O 87/01

    Die Rügefrist aus Art 39 Abs. 1 CISG beträgt in Anbetracht der unterschiedlichen

    Im Hinblick auf die unterschiedlichen Rechtstraditionen der Vertragsstaaten des Abkommen ist deshalb von einem groben Mittelwert von etwa einem Monat auszugehen (Anschluss an BGH WM 2000, 481: OLG Stuttgart RIW 1995, 943).

    Im Hinblick auf die unterschiedlichen nationalen Rechtstraditionen ist deshalb von einem groben Mittelwert von etwa einem Monat auszugehen (BGH a.a.O.; BGH WM 2000, 481; OLG Stuttgart RIW 1995, 943).

  • OLG Dresden, 23.10.2000 - 2 U 1181/00
    (1.4) Diese Wirkungen des Schreibens der A. M. GmbH & Co. KG vom 24.08.1998 hatte der Senat am unvereinheitlichten deutschen Recht zu messen, da sich das CISG zu den - dem materiellen Recht zugehörigen - beweisrechtlichen Konsequenzen von Tatsachenanerkenntnissen nicht verhält und damit insoweit auf die allgemeinen Rechtsgrundsätze des nach Art. 28 Abs. 2 EGBGB maßgeblichen nationalen Recht zurückzugreifen ist (vgl. OLG Rostock IPRax 2000, 230 [231]; OLG Düsseldorf IPRspr. 1996 Nr. 37; OLG Stuttgart RIW 1995, 943 [944]).
  • LG Gießen, 18.03.2003 - 8 O 57/01
    Die Rügefrist die Vertragswidrigkeit geltend zu machen beträgt etwa einen Monat, nachdem diese festgestellt worden ist oder hätte festgestellt werden müssen (OLG Stuttgart, 5 U 195/94).
  • LG Duisburg, 17.04.1996 - 45 (19) O 80/94
    Gemäß Artikel 28 EGBGB findet auf den Kaufvertrag in der Regel das Recht am gewöhnlichen Aufenthalt bzw. der Hauptverwaltung des Verkäufers Anwendung (vgl. OLG Stuttgart RIW 1995, 943 m.w.N.).
  • LG Mönchengladbach, 15.07.2003 - 7 O 221/02
    Das Institut der Aufrechnung ist nach herrschender Meinung im Schrifttum (Schlechtriem, Internationales UN-Kaufrecht, 2. Aufl., Rdnr. 42e; Piltz NJW 2000, 553 556) und der Rechtsprechung (OLG Koblenz, RIW 1993, 934; OLG Stuttgart in RIW 1995, 943, 944; OLG Düsseldorf vom 11.7.1996 in CISG-online Nr. 201) im CISG nicht geregelt.
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